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BFGjournal 12, Dezember 2013, Seite 460

Vorsteuerabzug für im untergeordneten Ausmaß privat genutzte Gebäudeteile?

Angela Stöger-Frank

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Vorsteuerabzug für im untergeordneten Ausmaß privat genutzte Gebäudeteile?
RV/0437-G/12; beim VwGH anhängig unter 2013/15/0271

Die Entscheidung

Die Entscheidung des UFS: Die Berufungswerberin hat die aus dem Um- und Zubau des bestehenden Betriebsgebäudes Hotel XX., in dem sich auch die Privatwohnung der beiden Gesellschafter befindet, resultierenden Vorsteuern zur Gänze geltend gemacht. Das Finanzamt hat im angefochtenen Bescheid unter Bezugnahme auf die Feststellungen der Außenprüfung die Rechtsansicht vertreten, dass die auf die Privatwohnung, deren Nutzflächenanteil am Zubau 25 % betrage, entfallenden Vorsteuern in Höhe von 17.571,61 Euro gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 nicht abzugsfähig seien. Dagegen hat die Berufungswerberin in der Berufung bzw. Berufungsergänzung die Rechtsauffassung vertreten, dass der Zubau, wie vom Finanzamt im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung festgestellt worden sei, „durch Abbruch von Mauerwerk in das bestehende Altgebäude integriert wurde“ und demnach der Nutzflächenanteil der Privatwohnung am Gesamtgebäude unbestritten 4,15 % betrage. Dies habe zur Folge, dass aufgrund der untergeordneten Privatnutzung der Vorsteuerabzug zur Gänze zustehe. Der UFS ging...

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