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Unzulässig wiederholte Verfahrenshilfeanträge bewirken keine Fristunterbrechung
iFamZ 2011/44
1. (...) Die Ansicht des Rekursgerichts, ständig wiederholte, offenbar rechtsmissbräuchlich gestellte Verfahrenshilfeanträge würden die rechtskräftige Erledigung des Ablehnungsverfahrens nicht hinausschieben, entspricht der Rsp des OGH. Nach dieser löst nur ein inhaltlich zu erledigender – wenngleich unberechtigter – Verfahrenshilfeantrag die Unterbrechungswirkung des § 7 Abs 2 Auß-StrG aus, während eine solche bei verfahrensrechtlich unzulässigen Verfahrenshilfeanträgen von vornherein nicht eintritt. Andernfalls könnte die Partei in missbräuchlicher Art und Weise die theoretisch unbegrenzte Erstreckung einer Frist bewirken (RIS-Justiz RS0122115).
Da die Verfahrenshilfe bereits rechtskräftig versagt wurde, sind die von der Antragstellerin ohne Behauptung einer Änderung der Sachverhaltsgrundlage wiederholt erhobenen Verfahrenshilfeanträge als unzulässig zu qualifizieren; angestrebt wird lediglich die Neubeurteilung eines unveränderten Sachverhalts. Die mehrfachen unzulässigen Verfahrenshilfeanträge waren demnach nicht geeignet, wiederholte Unterbrechungen der Frist zur Erhebung des außerordentlichen Revisionsrekurses gegen die über den Ablehnungsantrag er...