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iFamZ 1, Jänner 2011, Seite 33

Liegenschaftsschenkung zwischen Ehegatten

iFamZ 2011/42

§§ 92, 94 EheG

Bei Festsetzung der Ausgleichszahlung bei einer Liegenschaftsschenkung zwischen Ehegatten hat der Liegenschaftswert bei Festsetzung der Ausgleichszahlung idR außer Ansatz zu bleiben. Die dort vorgenommenen Investitionen sind nach Billigkeit aufzuteilen. Die konnexen Schulden vermindern den dem jeweiligen Ehegatten zukommenden Vermögenswert.

Für die Zuordnung der Vermögenswerte ist nach der Judikatur idR entscheidend, welcher Ehegatte das Vermögen vermehrt hat. Im Fall einer Liegenschaftsschenkung hat der Wert der Liegenschaft bei der Ermittlung des dem Geschenkgeber aufzuerlegenden Ausgleichsbetrags im Allgemeinen weitestgehend außer Ansatz zu bleiben. Für die Rückübertragung der geschenkten Sache kommt dem Beschenkten daher grundsätzlich kein wertmäßiger Ausgleich zu (; , 1 Ob 158/08d; Gitschthaler, Nacheheliche Aufteilung, Rz 182). Demgegenüber sind aber Wertsteigerungen der eingebrachten bzw geerbten Ehewohnung durch Investitionen beider Ehegatten nach der Rsp angemessen zu berücksichtigen (RIS-Justiz RS0057308; ; , 6 Ob 245/01z; Gitschthaler, Aufteilung, Rz 184). Dabei ist zu beachte...

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