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iFamZ 1, Jänner 2011, Seite 26

Vorschuss auf die Sachwalterentschädigung

iFamZ 2011/27

§ 276 ABGB, § 137 Abs 2 AußStrG

LGZ Wien , 44 R 452/10m

Ein Vorschuss auf den jährlichen Entschädigungsanspruch des Sachwalters wird nur dann gewährt, wenn dadurch die ordnungsgemäße Vermögensverwaltung gefördert wird. Die Vorschussgewährung muss im Interesse einer weiteren ordnungsgemäßen Verwaltung des Vermögens de. pflegebefohlene. Person erforderlich sein. Ein bloße Motivation des Sachwalters oder Bemühungen im Bereich der Personensorge können keine Vorschussgewährung rechtfertigen.

Mit Beschluss vom bestellte das Erstgericht Mag. B gem § 268 ABGB zum Sachwalter der Betroffenen und betraute diesen mit der Vertretung vor Gerichten, Behörden und Sozialversicherungsträgern, mit der Verwaltung von Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten sowie schließlich mit der Vertretung gegenüber privaten Vertragspartnern. Der Sachwalter berichtete in der Folge, die vier – nicht mündelsicheren – Wertpapierdepots veräußert und die Erträge anderweitig veranlagt zu haben. Teilweise habe er mündelsichere Wertpapiere angekauft, mit einem Teilerlös habe er ein Kapitalsparbuch eröffnet. Darüber hinaus beantragte er – im Hinblick auf die geänderten Bestimmungen über die Einlagensicherung -, Vermögen auf die vorhandenen Sparkonten umschichten...

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