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iFamZ 1, Jänner 2011, Seite 25

Subsidiarität der Sachwalterbestellung

iFamZ 2011/24

§ 268 Abs 2 ABGB

Aufgrund der Subsidiarität der Sachwalterbestellung ist das Gericht verpflichtet, ausreichende Feststellungen über die Art der zu besorgenden Angelegenheiten und die Einsichtsfähigkeit der behinderten Person zur Bevollmächtigung eines geeigneten Vertreters zu treffen.

1. (…)

2. a) Die Bestellung eines Sachwalters hat subsidiären Charakter und darf nur dann erfolgen, wenn der Betroffene nicht anders, nämlich durch die in § 268 Abs 2 ABGB erwähnten Möglichkeiten, in die Lage versetzt werden kann, seine Angelegenheiten im erforderlichen Ausmaß zu besorgen (RIS-Justiz RS0049088, zuletzt 3 Ob 154/08f).

b) Die Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Bestellung eines Sachwalters für eine behinderte Person müssen konkret und begründet sein. Sie müssen sich sowohl auf die psychische Krankheit oder geistige Behinderung als auch auf die Schutzbedürftigkeit beziehen (3 Ob 107/08v, iFamZ 2008, 326 [Parapatits] ). (...)

c) Die Bestellung eines Sachwalters ist dann unzulässig, wenn der Betroffene sich der Hilfe anderer in rechtlich einwandfreier Weise bedienen kann, zB durch Vollmachtserteilung oder durch Genehmigung einer Geschäftsführung (RIS-Justiz RS0048997).

d) Die Hilfe durch ein...

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