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Informationsrecht des Vaters: Auftrag zur Vorlage von Fotos der Tochter bei beharrlicher Verweigerung des Besuchsrechts
iFamZ 2011/14
Der Vater hat im konkreten Fall seine (unter 14- jährige) Tochter seit acht Jahren nicht mehr gesehen. Die Durchsetzung seines Besuchsrechts scheiterte an der beharrlichen Weigerung der Mutter, Kontakte zuzulassen. Der Mutter wurde die Vorlage von maximal sechs Monate alten Fotos aufgetragen.
Die Informations- und Äußerungsrechte nach § 178 Abs 1 ABGB stehen dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil auch in weniger wichtigen Angelegenheiten zu, wenn er trotz seiner Bereitschaft keinen Kontakt zu dem Kind hat. Die angeordnete Vorlage von Fotos vermittelt dem Vater auf einfache, aber aussagekräftige Weise einen Eindruck von der Entwicklung seines Kindes.
Die ablehnende Haltung der Minderjährigen gegenüber dem Vater und ihr – erstmals im Rekurs der Mutter vorgebrachter – Wunsch, dem Vater keine Fotos zu übermitteln, zwingen jedenfalls nicht zu einer Einschränkung der Informationsrechte des Vaters, weil diese eine ernstliche Gefährdung des Kindeswohls voraussetzt (RIS-Justiz RS0118246).