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Aktuelle Gesetzesbeschlüsse des Parlaments
Seit ist die PRIIP-Verordnung (Verordnung [EU] Nr 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte [PRIIP], ABl L 352 vom , S 1,) anwendbar. Mit dem PRIIP-Vollzugsgesetz, welches am im National- und am im Bundesrat beschlossen wurde, sollen nun jene Bestimmungen in das österreichische Recht eingefügt werden, die notwendig sind, um der PRIIP-Verordnung zur Durchsetzbarkeit in Österreich zu verhelfen. In erster Linie geht es darum, die FMA als zuständige Behörde gem Art 4 Z 8 der PRIIP-Verordnung zu bestimmen und Sanktions-, Verfahrens- sowie Aufsichtsvorschriften zu erlassen. Die Kundmachung ist am in BGBl I 2018/15 erfolgt.
Ebenfalls das Parlament passiert hat das Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 (vgl zum Ministerialentwurf bereits Th. Barth/Durstberger, Versicherungsvertriebsgesetz 2017, GesRZ 2017, 275), das ebenfalls am und am im National- respektive Bundesrat beschlossen wurde. Die Kundmachung ist am in BGBl I 2018/16 erfolgt.