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BFGjournal 12, Dezember 2013, Seite 441

Steuerliche Anerkennung eines zwischen Komplementär-GmbH und KG vereinbarten Gewinnverzichts seitens der GmbH

(B. R.) – Sind die Gesellschafter der alleinigen Komplementär-GmbH ident mit den Gesellschaftern einer KG und ist weiters ein Kommanditist der alleinige Geschäftsführer der GmbH, so ist bei einer derartigen Verflechtung auf Gesellschafterebene ein Gesellschafterbeschluss, mit dem die GmbH auf einen ihr nach dem Gesellschaftsvertrag zukommenden Gewinnanteil verzichtet, an den Kriterien, die für Verträge zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden, zu messen. Bei einer derartigen Sachverhaltskonstellation ist schlüssig davon auszugehen, dass zuerst mündlich und erst im Nachhinein schriftlich abgefasste Gesellschafterbeschlüsse diesen Voraussetzungen in keiner Weise entsprechen. Ein Gewinnverzicht der GmbH ist nicht anzuerkennen ( RV/0425-I/11, betreffend Einkünftefeststellung der KG; siehe aus Sicht der verzichtenden Komplementär-GmbH RV/0426-I/11).

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