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Aliquotes Pendlerpauschale bei Teilzeitbeschäftigung
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2010/13/0134; RV/1060-W/10 (vgl. dazu Wanke/Peth, UFSjournal 2010, 300) | § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (i. d. F. vor BGBl. I Nr. 53/2013) |
Die Entscheidung
Der VwGH hat der Amtsbeschwerde unter Hinweis auf sein – nach Erlassung der Berufungsentscheidung – ergangenes Erkenntnis vom , 2007/15/0147, Folge gegeben und die Berufungsentscheidung aufgehoben. In dem Erkenntnis vom , 2007/15/0147, hat der VwGH ausgesprochen, dass ein Fall, in dem im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit nur zwei Arbeitstagen pro Woche an jedem Arbeitstag gependelt wird, aus gleichheitsrechtlichen Gründen nicht anders zu beurteilen ist als ein Fall, in dem bei fünf Arbeitstagen pro Woche nur an deren zwei die Arbeitsstätte aufgesucht wird.
Für ein Abgehen von dieser Auffassung besteht kein Anlass, „weil die Gewährung aliquotierter Pauschbeträge bei nicht überwiegendem Pendeln im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung nach der hier noch maßgebenden Regelung, die kein Pendlerpauschale ohne ‚überwiegendes‘ Pendeln kannte, nicht möglich war. Das Ergebnis wäre – anders als nach der Neugestaltung der Regelung durch die Novelle BGBl. I Nr. 53/2013, die die Gewährung von Teilen des Pauschbetrages nicht nur für Teilzeit...