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GesRZ 2, Mai 2018, Seite 65

Das Wirtschaftliche Eigentümer Register – der Countdown läuft

„Ströme von illegalem Geld können die Integrität, Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors schädigen und eine Bedrohung für den Binnenmarkt der Union sowie die internationale Entwicklung darstellen.“ Dem soll durch die 4. Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, ABl L 141 vom , S 73) ua dadurch entgegengetreten werden, dass „jede natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person steht, ... identifiziert“ und „ein möglichst breites Spektrum von juristischen Personen“ erfasst werden soll.

In Österreich ist im Jänner 2018 das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft getreten. Dieses ordnet eine (erstmalige) Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer bis an. Bei direkten wirtschaftlichen Eigentümern hat die Meldung ua deren Vor- und Zunamen, sofern diese über keinen Wohnsitz im Inland verfügen, auch die Nummer und die Art des amtlichen Lichtbildausweises, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz anzugeben. Ein erster Leitfaden über die technische Umsetzung der Meldung an d...

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