Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerbarkeit eines Journalistenpreises
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuerbarkeit eines Journalistenpreises | |
RV/3503-W/10 und RV/1504-W/13; beim VwGH anhängig unter 2013/13/0094 |
1. Der Fall
Der Berufungswerber ist Journalist und bezieht als Angestellter einer Zeitung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Darüber hinaus erzielte er in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Im Jahr 2009 war der Berufungswerber Preisträger des von der Austria Presseagentur (APA) in Zusammenarbeit mit einer Bank ausgeschriebenen, mit 5.000 Euro dotierten Journalistenpreises und im Jahr 2010 Preisträger des vom XX-Verlag verliehenen, mit 10.000 Euro dotierten Journalistenpreises. Über die Beiträge entschied eine unabhängige Jury. Der Berufungswerber steht zur APA, zum Verlag sowie zur Bank in keinem ökonomischen, werkvertragsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Verhältnis.
Das Finanzamt qualifizierte die Preisgelder jeweils als Einkünfte aus selbständiger Arbeit und führte aus, es sei kein Gesamtschaffen oder primär die Persönlichkeit des Berufungswerbers, sondern ein konkreter journalistischer Beitrag, der im Rahmen dieser Preisausschreibung eingereicht worden sei, gewürdigt worden. Die Jury habe dabei aus allen eingereichten Beiträgen den Pr...