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BFGjournal 9, September 2013, Seite 326

Mietverhältnis zwischen Alleingesellschafter-Geschäftsführer und GmbH

Wenn ein geschäftsführender Alleingesellschafter die in seinem (Mit-)Eigentum stehende Dachgeschoßwohnung (Rohdachboden) an die GmbH zur Nutzung überlässt, damit diese die notwendigen Ausbauarbeiten durchführt, um die adaptierte Wohnung dann wiederum an das Miteigentümerehepaar „zurückzuvermieten“, fehlt es beim Vorsteuerabzug i. Z. m. dem Ausbau bereits am Erfordernis des Leistungsbezugs für das Unternehmen, wenn sich die gesamte Vorgangsweise als absolut fremdunüblich erweist ( RV/0672-G/09).

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