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BFGjournal 9, September 2013, Seite 325

UFS anerkennt fremdübliche Vermietung der GmbH an Sohn des Gesellschafters

Helene Bovenkamp und Anja Cupal

Der UFS hat mit seiner Berufungsentscheidung vom , RV/0621-S/11, betreffend den Vorsteuerabzug bei Überlassung einer Dienstnehmerwohnung durch eine GmbH an Sohn und Schwiegertochter des Alleingesellschaftergeschäftsführers eindrucksvoll die Qualität der österreichischen Abgabenbehörden zweiter Instanz unter Beweis gestellt.


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RV/0621-S/11
§§ 7 Abs. 2; 8 Abs. 2 KStG 1988, §§ 2 Abs. 1; 3a Abs. 1a Z 1, 11, 12 UStG 1994

1. Der Fall

Der UFS stellt nicht nur minutiös den bisherigen Verfahrensgang sowie alle bis dahin im Rahmen des Verfahrens vorgebrachten Argumente dar, er nimmt auch eine umfassende Untersuchung und Würdigung des Sachverhalts vor. Strukturiert und logisch konsistent wird der durchaus komplexe Sachverhalt (Bauführung auf fremden Grund durch eine österreichische Kapitalgesellschaft [Berufungswerberin], Überlassung des errichteten Betriebswohn-, -lager- und -wartungshauses als Dienstwohnung an den Sohn des Gesellschafters etc.) Schritt für Schritt aufgearbeitet.

2. Die Entscheidung

2.1. Ertrag- und umsatzsteuerliche Beurteilung

Im Rahmen der rechtlichen Würdigung wird der ermittelte Sachverhalt mustergültig unter die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen subsumiert, und die ertrags...

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