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Die Bindungswirkung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen im Abgabenverfahren
Die Rechtskontrolle des abgabenbehördlichen Handelns wird mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 auf neue Beine gestellt. Es kommt zur Abschaffung des administrativen Instanzenzugs. An die Stelle des UFS tritt mit ein neu geschaffenes Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen (Bundesfinanzgericht [BFG]). Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist daher zukünftig auch im Abgabenverfahren in zwei Ebenen unterteilt: Bescheide der Abgabenbehörden müssen zunächst beim BFG bekämpft werden, dessen Entscheidungen in weiterer Folge der Kontrolle durch den VwGH unterliegen. Wie bisher entfaltet die Rechtsprechung des VwGH und nunmehr auch die des BFG eine Bindungswirkung im fortgesetzten Abgabenverfahren. Die gesetzlichen Regelungen dieser Bindungswirkung wurden vom einfachen Bundesgesetzgeber mit den erst kürzlich vorgenommenen organisations- und verfahrensrechtlichen Änderungen der BAO an die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst. Es stellt sich die Frage, ob damit auch inhaltliche Änderungen einhergehen.
1. Die abgabenrechtliche Umsetzung der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 hat sich der Bundesverfassungsgesetzgeber eines ...