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Abgabenerhöhung bei Selbstanzeige „anlässlich“ einer Prüfungsankündigung
AVR 2024/3
Das Wort „anlässlich“ des § 29 Abs 6 FinStrG kann im gegenständlichen Fall nur so interpretiert werden, dass zum Zeitpunkt der Ankündigung einer abgabenbehördlichen Prüfungsmaßnahme eine Selbstanzeige bereits erstattet worden sein muss, um eine Abgabenerhöhung zu vermeiden. Anders ausgedrückt bildet der Zeitpunkt der Ankündigung einer abgabenbehördlichen Prüfungsmaßnahme die zeitliche Grenze, zu der eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr ohne eine Abgabenerhöhung denkbar ist.
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin entdeckte am Fehler in ihrer körperschaftsteuerrechtlichen Gebarung der Jahre 2015 bis 2019, aufgrund welcher umgehend mit der Ausarbeitung einer Selbstanzeige nach § 29 FinStrG begonnen wurde. Ein entsprechender Schriftsatz wurde am finalisiert und der zuständigen Vorständin zur Freigabe vorgelegt. Am wurde (von der Beschwerdeführerin unerwartet) eine Außenprüfung betreffend Körperschaftsteuer 2015 bis 2019 angemeldet. Am wurde die Selbstanzeige eingebracht.
Mit Bescheid vom wurde auf Basis der Selbstanzeige und den Feststellungen der Außenprüfung eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG festgesetzt.
Die Beschwerdeführerin erhob Beschwerde gegen den Abgabenerhöhungsbescheid un...