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Konsultationsvereinbarung mit Griechenland betreffend Ansässigkeitsbestätigungen
, 2024-0.081.962.
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich iSd Art 4 des Abkommens zwischen Österreich und Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.