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Verfahrensrechtliche Aspekte der neuen Spendenbegünstigung
Das GemRefG 2023, das umfangreiche Änderungen in der Spendenbegünstigung gemäß § 4a EStG – und auch im Gemeinnützigkeitsrecht gemäß § 34 ff BAO – vorsieht, ist mit in Kraft getreten. Dabei sind auch im Verfahren zur Erlangung und Verlängerung der Spendenbegünstigung wichtige Neuerungen zu verzeichnen.
1. Allgemeines zur Spendenbegünstigung
1.1. Spendenbegünstigte Organisationen
Nach § 4a Abs 1 EStG gibt es zwei Gruppen an spendenbegünstigten Einrichtungen: Einerseits jene, die bereits aufgrund des Gesetzes, nämlich aufgrund von § 4a Abs 6 EStG, begünstigt sind, und andererseits jene Einrichtungen, die einen begünstigten Zweck erfüllen müssen und denen die Spendenbegünstigung durch Bescheid des Finanzamts Österreich zuerkannt wird.
In die erste Gruppe der ex lege begünstigten Einrichtungen fallen etwa, wie bisher, Universitäten, gewisse Forschungsförderungsfonds und Museen oder Freiwillige Feuerwehren. Neu aufgenommen in diesen Katalog wurden insbesondere öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen bis zum Eintritt der Schulpflicht (Kindergärten), öffentliche Schulen sowie Kindergärten und Schulen mit Öffentlichkeitsrecht anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, dh insbesondere kirchliche Einrichtungen (§ 4a Abs 6 Z 2 EStG).
Alle nicht in § 4a Abs 6 EStG genannten...