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immo aktuell 1, Februar 2024, Seite 23

Die flexible Kapitalgesellschaft – eine Kurzdarstellung

Alexander Albl

Mit Jänner 2024 hat der Gesetzgeber das österreichische Gesellschaftsrecht durch die Einführung der flexiblen Kapitalgesellschaft erweitert. Die neue Rechtsform bringt einige Neuerungen und bietet Gründern flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten. Ein kurzer Blick über einige der neuen Möglichkeiten lohnt sich daher. Dieser Beitrag stellt insbesondere die neuen Unternehmenswertanteile, den Erwerb eigener Anteile sowie die Kapitalerhöhungsmöglichkeiten dar.

1. Rechtlicher Rahmen

Bereits das Regierungsprogramm hat zu Beginn des Jahres 2020 angekündigt, eine „neue Kapitalgesellschaftsform für Start-ups und innovative Unternehmen“ zu schaffen. Zu Beginn der Entstehung sollte die neue Rechtsform „Austrian Limited“ heißen; unter diesem Titel wurde sogar ein Gutachten erstellt.

Rechtsgrundlage der flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) ist das FlexKapGG. Das FlexKapGG umfasst 29 Paragrafen. Zu diesen legen die erläuternden Bemerkungen auf zwölf Seiten einige Aspekte der gesetzgeberischen Intentionen dar.

Beispielhaft seien insbesondere folgende Besonderheiten der FlexCo hervorgehoben:

  • Gemäß § 1 Abs 2 FlexKapGG gelten für die FlexCo subsidiär alle Bestimmungen, die auch für GmbHs gelten (somit nicht...

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