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Wertsicherungsklauseln und ihre (scheinbaren) Grenzen
Die Kombination aus mietrechtlichen Abtretungs- und Eintrittsrechten und einem Kündigungsschutz, der eine Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Willen des Mieters – von nur selten vorliegenden Ausnahmen abgesehen – vom Verhalten des Mieters abhängig macht, erfordert eine sorgfältige Betrachtung der oberstgerichtlich aufgezeigten Grenzen von Wertsicherungsvereinbarungen. Die Entscheidungen zu 2 Ob 36/23t und 8 Ob 37/23h lassen dabei für bestehende Wertsicherungklauseln mehr Hoffnung, als es bei erstmaliger Lektüre den Anschein haben mag.
1. Vorbemerkung
Die Entscheidungen des , und vom , 8 Ob 37/23h, haben insbesondere hinsichtlich ihrer Bedeutung für mietvertragliche Wertsicherungsklauseln eine umfangreiche Resonanz in der Fachliteratur erfahren. Aufgrund der Vielzahl der bereits vorliegenden Stellungnahmen sollen hier nur einige ausgewählte Aspekte näher beleuchtet werden, die mE bisher zu wenig Beachtung erfahren haben.
2.
In der Entscheidung 2 Ob 36/23t hatte der OGH die folgende Klausel zu beurteilen:
„Der Netto-Mietzins von € [...] wird auf den vom österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Index der Ver...