Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
immo aktuell 1, Februar 2024, Seite 14

Der wohnungsgemeinnützigkeitsrechtliche Teil des 3. MILG

Alexander Kollmann

Durch das am in Kraft getretene 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (3. MILG) wird die Wertsicherung in mehreren Bereichen des wohnrechtlichen Normenbestands signifikanten Beschränkungen unterworfen. Dieser Beitrag befasst sich ausschließlich mit dem WGG-rechtlichen Teil des 3. MILG.

1. Überblick

Das 3. MILG stellt ein Novum gegenüber den vorherigen Iterationen inflationsbegründeter Eingriffe in mietrechtliche Valorisierungsbestimmungen dar: Zum ersten Mal wurde durch den Gesetzgeber auch in wohnungsgemeinnützigkeitsrechtliche Valorisierungsbestimmungen eingegriffen. Während die Eingriffe im Bereich des MRG und RichtWG jeweils in den Kategoriemietzins sowie den Richtwert erfolgen, tangiert der wohnungsgemeinnützigkeitsrechtliche Teil des 3. MILG das WGG-Grundentgelt, das Wiedervermietungsentgelt, das Entgelt für die sogenannten SEBG-Wohnungen sowie den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB).

Nachfolgend wird ausschließlich der WGG-bezogene Teil des 3. MILG behandelt, wobei insbesondere die Eingriffe in das WGG-Grundentgelt sowie in den EVB bevorzugt behandelt werden. Dazu sollen zuerst die durch die WGG-Novelle 2016 erfolgte Auftrennung zwischen Grundentgelt und EVB und das dadurch eingeführte „...

Daten werden geladen...