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Der aktuelle Fall
Immobilienerwerbe unter Ehegatten
Im Familienverband kommt es häufiger zu Transaktionen, die von den Beteiligten nicht im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen geprüft werden. Aufgrund der in der jüngeren Vergangenheit laufend erweiterten Möglichkeiten der Finanzverwaltung zur Erlangung von Information betreffend potenziell steuerpflichtige Vorgänge werden solche Transaktionen vermehrt von der Finanzverwaltung geprüft.
1. Sachverhalt
Die Abgabepflichtige X hat im Jahr 2000 ein bebautes Grundstück in Wien geschenkt bekommen und ist alleinige Eigentümerin der Liegenschaft.
Im Jahr 2022 treffen die Abgabepflichtige und ihr Ehepartner Y eine formlose, schriftlich festgehaltene Vereinbarung: Gegen eine Zahlung in Höhe von 100.000 € erwirbt der Ehepartner einen Anteil von 10 % der Liegenschaft von seiner Ehepartnerin X. Die Zahlung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der schriftlichen Vereinbarung. Das Ehepaar vereinbart weiters, auf eine Eintragung des Erwerbs im Grundbuch zu verzichten.
Infolge eines Abflusses von mehr als 50.000 € vom Bankkonto des Mannes wird seitens dessen Bank eine Meldung gemäß § 3 Abs 1 Kapitalabfluss-Meldegesetz an das Bundesministerium für Finanzen vorgenommen.
Die Abgabepflichtige X erklärt den Zufluss von 100.000 € im Rahmen der...