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IRZ 3, März 2024, Seite 127

Ansatzzeitpunkt für Rückbauverpflichtungen

Helfried Labrenz

Die Passivierung sog. Rückbauverpflichtungen erfolgt in Bezug auf selbsterstellte Anlagen häufig zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Da zukünftige Rückbauausgaben jedoch per Definition zu den Herstellungskosten zählen, wäre eine sukzessive Aktivierung im Erstellungsprozess konzeptionell folgerichtig. Im Beitrag werden fallabhängige und standardkonforme Ansatzzeitpunkte herausgearbeitet sowie die in der Praxis vorkommenden Anwendungsfragen besprochen.

1. Problemstellung

In der Bilanzierungspraxis sind Rückbauverpflichtungen in Bezug auf den Ansatzzeitpunkt sehr häufig im Fokus bilanzrechtlicher Diskussionen, v.a. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung. Hierbei werden regelmäßig unterschiedliche Zeitpunkte für die Bildung der Rückstellung für möglich erachtet. Vielfach wird die Passivierung entweder zum Baubeginn oder zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder auch zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme vertreten. Erstaunlich hartnäckig hat sich die Phrase vom sog. ersten Spatenstich verfestigt, der ohne Einschränkung für den Ansatzzeitpunkt der Rückstellung maßgeblich sein soll. Gleichfalls wird regelmäßig das Risiko der Nichtinbetriebnahme als gering eingeschätzt, obwohl das Projekt „Nordstream 2“ ...

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