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Beherrschung ohne (sicheren) Einfluss
Käshammer/Pavlenko/Vöstel (ISR 2024, 46 ff) weisen darauf hin, dass seit der Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATADUmsG) durch den deutschen Gesetzgeber Auslegungsfragen zur Hinzurechnungsbesteuerung nach den § 7 bis 13 dAStG bestehen. Kurz vor Weihnachten 2023 hat das dBMF die neugefassten Grundsätze zur Anwendung des dAStG veröffentlicht. Die Autoren befassen sich mit der Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 7 dAStG unter Berücksichtigung des neu gefassten Außensteuererlasses und stellen fest, dass die Hinzurechnungsbesteuerung auch idF des ATADUmsG weiterhin Kleinstbeteiligungen erfasse, die erkennbar keinen sicheren Einfluss auf die ausländische Gesellschaft ermöglichen. Insoweit sei die Hinzurechnungsbesteuerung auch weiterhin an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen. Damit könne der Gegenbeweis nach § 8 Abs 2 dAStG auch von Gesellschaften geführt werden, die ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung in einem Drittstaat haben.