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SWI 3, März 2024, Seite 105

Konsultationsvereinbarung mit Griechenland

, 2024-0.081.962.

Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich iSd Art 4 DBA Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.

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