Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schadenersatzanspruch der Eltern bei „wrongful birth“ und „wrongful conception“
iFamZ 2024/15
§§ 22, 1293, 1327 ABGB; § 97 Abs 1 StGB
OGH (verst Senat) , 3 Ob 9/23d
Sowohl bei einem medizinischen Eingriff, der die Empfängnisverhütung bezweckt, als auch bei der Pränataldiagnostik, die Informationen für die rechtzeitige Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs liefern soll, sind die finanziellen Interessen der Eltern an der Verhinderung der Empfängnis bzw – bei Vorliegen der embryopathischen Indikation – der Geburt eines (weiteren) Kindes vom Schutzzweck des ärztlichen Behandlungsvertrags umfasst. Zu ersetzen ist in beiden Fällen der volle Unterhaltsaufwand der Eltern für das Kind.
Die Kläger sind miteinander verheiratet. Die Erstklägerin suchte die Privatordination des Beklagten, eines Facharztes für Gynäkologie und Geburtshilfe, erstmals im Dezember 2016 – einige Monate nach der Geburt ihres ersten Kindes – auf und war seither regelmäßig bei ihm in Behandlung. Als die Erstklägerin Anfang September 2017 die Regelblutung nicht bekam und ein von ihr durchgeführter Schwangerschaftstest positiv war, kam sie am wieder in die Ordination des Beklagten. Im Ultraschall zeigte sich damals ein vitaler Embryo mit 8 mm Scheitel-Stoßlänge. Auf Basis dieser Messung errechnete der Beklagte den Geburtstermin mit .
Am f...