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Polizeiliches Betretungs- und Annäherungs-verbot: Verfahren und „automatisches“ Waffenverbot verfassungskonform
iFamZ 2024/3
§ 38a SPG; § 13 Abs 1 Satz 2 WaffenG 1996; Art 6, 8, 13 EMRK; Art 45, 47 GRC; Art 7, 18 B-VG
Dem Antrag des LVwG NÖ liegen insgesamt vier Fälle zugrunde, in denen Beschwerden gegen die Anordnung eines polizeilichen Betretungs- und Annäherungsverbotes gem § 38a Abs 1 SPG erhoben wurden.
In einem Fall wurde der Beschwerde Folge gegeben und das gegenüber dem Beschwerdeführer ausgesprochene Betretungsverbot, das Annäherungsverbot an die Ehefrau und die beiden Kinder sowie das vorläufige Waffenverbot für rechtswidrig erklärt. Weder der Dokumentation noch den (insb auf Grundlage der Zeugenaussagen der einschreitenden Beamten) getroffenen ergänzenden Feststellungen sei ein Gesamtbild zu entnehmen gewesen, das die Prognose künftiger gefährlicher Angriffe gegen das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit seiner Ehefrau – und erst recht nicht seiner Kinder – vertretbar erscheinen ließe. Ebenso habe es abgesehen von den Angaben der Ehefrau (also der Gefährdeten) an jeglichem Anhaltspunkt dafür gefehlt, dass die – grundsätzlich unbestrittenen – Aggressionshandlungen zwischen den Ehegatten (insb Handgreiflichkeiten) jemals vom Beschwerdeführer ausgegangen wären (der dies bestritten habe), wobei die ei...