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DBA-Schweiz: Ansässigkeitsbescheinigungen für Grenzgänger und Arbeitgeberbescheinigung über die Nichtrückkehr,
Das BMF-Schreiben (Ansässigkeitsbescheinigungen für Grenzgänger zum Zweck der Ermäßigung der Abzugsteuer nach Art. 15a Abs. 1 DBA-Schweiz und Arbeitgeberbescheinigung über die Nichtrückkehr, -CHE/21/10019 :028 DOK 2023/0807702) befasst sich mit der Überarbeitung der für die Grenzgänger-Regelung des DBA-Schweiz bedeutsamen Vordrucke „Gre 1“ und „Gre 3“ sowie mit der Neuerstellung der Vordrucke „Gre 4“ und „Gre 5“. Der Vordruck „Gre 2“ ist nicht betroffen.
-CHE/21/10019 :028 DOK 2023/0807702
1. Funktion des Vordrucks „Gre 1“
Nach Art. 15 DBA-Schweiz können Vergütungen, die ein Grenzgänger aus unselbständiger Arbeit bezieht, in dessen Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Zum Ausgleich kann der Tätigkeitsstaat von diesen Vergütungen eine Steuer im Abzugswege erheben. Diese Steuer darf 4,5 % des Bruttobetrages der Vergütungen nicht übersteigen, wenn die Ansässigkeit im anderen Staat durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde dieses Vertragsstaates nachgewiesen wird. Über die Form der Ansässigkeitsbesc...