zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Daxkobler/Rieser-Fruhmann/Schuster (Hrsg)

SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4915-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen (1. Auflage)

23. COVID-19-Bonuszahlungen – § 124b Z 350 a und b EStG

a)

„Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis 3.000 Euro steuerfrei. Ebenso sind derartige Zulagen und Bonuszahlungen die bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden bis 3 000 Euro steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs. 2 und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

b)

Soweit Zulagen und Bonuszahlungen nicht durch lit. a erfasst werden, sind sie nach dem Tarif zu versteuern.“

LStR 2002 Rz 112g


Tabelle in neuem Fenster öffnen
LSt
Auswirkung auf das Jahressechstel
Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG
SV/MVK
DB/DZ
KommSt
Lohnkonto
frei
neutral
nein
frei
frei
frei
nein

23.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung

Zahlte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auf Grund ihrer außergewöhnlichen Leistungen während der Corona-Pandemie einen zusätzlichen Bonus, so konnte dieser befristet für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von EUR 3.000 steuerfrei ausbezahlt werden. Die Zahlung konnte als Einmalprämie oder als monatliche Zulage gewährt werden...

Daten werden geladen...