SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen
1. Aufl. 2024
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17. Aus- und Fortbildungskosten – § 26 Z 3 EStG
„Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht: […]
Beträge, die vom Arbeitgeber im betrieblichen Interesse für die Ausbildung oder Fortbildung des Arbeitnehmers aufgewendet werden. Unter den Begriff Ausbildungskosten fallen nicht Vergütungen für die Lehr- und Anlernausbildung.“
LStR 2002 Rz 696 bis 698, Rz 10696
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LSt | Auswirkung auf das Jahressechstel | Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG | SV/MVK | DB/DZ | KommSt | Lohnkonto |
frei | neutral | nein | frei | frei | frei | nein |
17.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung
Nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören, vom Arbeitgeber im betrieblichen Interesse gewährte Beträge
für die Ausbildung des Arbeitnehmers
für die Fortbildung des Arbeitnehmers.
Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung überhaupt erst ermöglichen. Fortbildungskosten hingegen dienen S. 75dazu, im jeweils ausgeübten Beruf auf dem aktuellen Stand zu bleiben, bzw den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Fortbildung dient somit der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf. Im Anwendungsbereich des § 26 Z 3 EStG ist eine Unterscheidung zwischen Aus- und Fortbildung unwesentlich. Hinge...