SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen
1. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
11. Begräbniskosten – § 3 Abs 1 Z 19 EStG
„Von der Einkommensteuer sind befreit: […]
Freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers für das Begräbnis des Arbeitnehmers, dessen (Ehe)Partners oder dessen Kinder im Sinne des § 106“
Tabelle in neuem Fenster öffnen
LSt | Auswirkung auf das Jahressechstel | Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG | SV/MVK | DB/DZ | KommSt | Lohnkonto |
frei | neutral | nein | frei | frei | frei | ja |
11.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung
Die Befreiung erfasst freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers
an den Arbeitnehmer zu den Begräbniskosten für dessen (Ehe-)Partner oder dessen Kinder iSd § 106 EStG.
an hinterbliebene (Ehe-)Partner oder Kinder iSd § 106 EStG zu den Begräbniskosten für den Arbeitnehmer.
S. 47Betreffend die Definition von Kindern und Ehepartner gemäß § 106 EStG sei auf das Glossar verwiesen. Nach Meinung der Finanzverwaltung bestehen gegen die Anwendung der Befreiung keine Bedenken, wenn das Kind innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt oder im ersten Kalenderjahr stirbt.
Befreit sind Zuschüsse zu den Begräbniskosten (zB Grabstein, Beerdigung, Totenmahl). Der Titel der Zuwendung (Sterbekostenbeitrag, Todesfallbeitrag) ist irrelevant. Die Zuwendung muss allerdings insoweit „freiwillig“ erfolgen, als darauf nicht ein Anspruch auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift gem...