SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen
1. Aufl. 2024
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S. 419. Freie oder verbilligte Mahlzeiten sowie Essensgutscheine – § 3 Abs 1 Z 17 EStG
„Von der Einkommensteuer sind befreit: […]
Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt.
Gutscheine:
Bis zu einem Wert von 8 Euro pro Arbeitstag, wenn die Gutscheine nur zur Konsumation von Mahlzeiten eingelöst werden können, die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden.
Bis zu einem Wert von 2 Euro pro Arbeitstag zur Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden müssen.“
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LSt | Auswirkung auf das Jahressechstel | Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG | SV/MVK | DB/DZ | KommSt | Lohnkonto |
frei | neutral | nein | frei | frei | frei | nein |
9.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung
Die Befreiung erfasst einerseits die unentgeltliche oder verbilligte Zurverfügungstellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber an nicht in seinem Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz. Hierbei gibt es keine gesetzliche betragliche Beschränkung.
Andererseits erfasst die Befreiung die freiwillige Gewährung von Gutscheinen für Essen oder Mahlzeiten durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer:
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