SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen
1. Aufl. 2024
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2. Geldwerte Vorteile aus betrieblichen Einrichtungen und Salutogenese – § 3 Abs 1 Z 13 lit a EStG
„Von der Einkommensteuer sind befreit: […]
Der geldwerte Vorteil aus
der Benützung von Einrichtungen und Anlagen (beispielsweise Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen, betriebsärztlicher Dienst) und
zielgerichteter, wirkungsorientierter Gesundheitsförderung (Salutogenese) und Prävention, soweit diese vom Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst sind, sowie Impfungen,
die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt.“
LStR 2002 Rz 77 bis 77b, Rz 10077, Rz 10077a
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LSt | Auswirkung auf das Jahressechstel | Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG | SV/MVK | DB/DZ | KommSt | Lohnkonto |
frei | Neutral | nein | frei | frei | frei | nein |
S. 172.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung
Von der Befreiungsbestimmung umfasst ist zum einen der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, wobei der Gesetzgeber als solche beispielhaft Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen sowie den betriebsärztlichen Dienst nennt. Daraus kann abgeleitet werden, dass unter Einrichtungen und Anlagen Sozialeinrichtungen zu verstehen sind. Bei de...