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BFGjournal 1, Jänner 2013, Seite 5

Fahrtkosten und die Tücken begünstigender Erlässe

Hans Blasina

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er viel … als Werbungskosten abziehen, zumindest nach weitverbreiteter Meinung. Als Fahrtaufwand steht Kilometergeld zu – und ab einer dreistündigen Reise anteilige Tagesdiäten. Die Rechtsprechung ist allerdings deutlich strenger, denn grundsätzlich sind nur die tatsächlichen Kfz-Aufwendungen abziehbar; Tagesdiäten stehen erst bei mehrtägigen Reisen zu, doch auch nur für die ersten Tage.


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RV/2550-W/11

1. Der Fall

Der Berufungswerber ist Außendienstmitarbeiter eines mittelständischen österreichischen Unternehmens und betreut Kunden im gesamten Bundesgebiet und im angrenzenden Ausland. Für seine beruflichen Fahrten erhält er keinen Kostenersatz vom Arbeitgeber und macht Fahrtkosten im Ausmaß des amtlichen Kilometergeldes (42 Cent) sowie Tagesdiäten für Verpflegungsmehraufwand geltend. Von einer zweitägigen Reise abgesehen, liegen nur eintägige oder halbtägige Reisen vor, der Reiserahmen bewegt sich meist zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.

In seiner Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) macht er für beruflich gefahrene 30.550 Kilometer Fahrtkosten im Ausmaß von 12.831 Euro und Tagesdiäten im Ausmaß von rund 1.400 Euro geltend. Vom Fi...

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