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Aufwendungen i. Z. m. der Restitution enteigneten Vermögens
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2008/13/0217; RV/1743-W/05 | § 33a VwGG |
Die Entscheidung
Der , die Behandlung einer Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung des (siehe dazu Wanke/Jahns, Betriebliches Darlehen an eine ausländische Gesellschaft? UFSjournal 2008, 84) abgelehnt. Die Beschwerde trete der umfangreichen Beweiswürdigung der belangten Behörde im Wesentlichen mit einer Wiederholung der gegenteiligen Behauptungen entgegen, ohne auf deren Widerlegung im angefochtenen Bescheid konkret einzugehen und eine Unschlüssigkeit der Argumentation der belangten Behörde aufzuzeigen. Ausgehend von den Feststellungen der belangten Behörde werfe der Fall keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf.
AngelaStöger-Frank