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Weist ein Ehescheidungsvergleich Globalcharakter auf, kann trotzdem eine Gegenleistung ermittelt werden
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Weist ein Ehescheidungsvergleich Globalcharakter auf, kann trotzdem eine Gegenleistung ermittelt werden | |
RV/1731-W/11 |
1. Der Fall
Zwischen einem Ehepaar wurde ein Vergleich abgeschlossen, in dem sich die Frau verpflichtete, dem Mann einen Ausgleichsbetrag von 250.000 Euro zu zahlen, und sich der Mann verpflichtete, ein Grundstück lastenfrei zu übergeben. Als Bemessungsgrundlage wurde „Wert nicht ermittelbar“ angegeben, Einheitswert 40.000 Euro. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer von der Ausgleichszahlung fest. In der Berufung wurde eingewendet, dass die Ausgleichzahlung in keinem Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung stehe; außerdem seien anlässlich der Scheidung mehrere Verfahren geführt und deren Ansprüche damit verglichen worden; ein Unterhaltsverzicht sei vereinbart worden.
2. Die Entscheidung
Der UFS wies die Berufung ab. Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse können so gestaltet werden, dass für eine Grundstücksübertragung im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht. Kann eine Gegenleistung ermittelt werden, ist die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer die...