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Pendlerpauschale: Krankheitsbedingte Unzumutbarkeit der Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel
Den UFS beschäftigt in den letzten Jahren eine Vielzahl an Verfahren in Zusammenhang mit dem Pendlerpauschale. In den meisten Fällen geht es um die Frage, ob eine lange Wegzeit das Pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar macht. Neben einer langen Wegzeit können auch andere Umstände der Verwendung von Massenverkehrsmitteln entgegenstehen. Derartige Umstände können etwa eine Gehbehinderung des Arbeitnehmers sein. Nunmehr hatte der UFS erstmals über eine Unzumutbarkeit infolge eines deutlich erhöhten Infektionsrisikos bei einer schweren chronischen Erkrankung zu entscheiden.
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RV/1375-W/12 |
1. Der Fall
Strittig war zwischen dem Berufungswerber und dem Finanzamt, ob dem Berufungswerber im Jahr 2011 das „große“ oder das „kleine“ Pendlerpauschale für einen 60 km übersteigenden Arbeitsweg zusteht.
Der Berufungswerber pendelte regelmäßig von seiner Wohnung in St. Pölten zu seiner Arbeitsstätte in Wien. Bei ausschließlicher Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel betrug die Dauer für den Arbeitsweg in eine Richtung rund 110 Minuten, bei ausschließlicher Verwendung eines PKW rund 60 Minuten, bei Verwendung von Park & Ride (Hauptbahnhof St. Pölten) und unter Berücksichtig...