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Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht: zwei Veranlagungszeiträume
Jüngst erging eine Entscheidung des UFS, mit der sich dieser zur Bescheidgestaltung beim Wechsel von der beschränkten in die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht äußerte. Das Jahr des Wechsels ist in zwei Teile zu splitten, die in zwei Bescheiden getrennt voneinander zu veranlagen sind. In jedem dieser Bescheide ist der Zeitraum anzugeben, über den er abspricht. Die derzeitige Gestaltung der automationsunterstützt erstellten Bescheide genügt diesen Anforderungen oft nicht. Interessant ist dieses Splitting auch deshalb, weil es progressionsmildernd wirken kann und Verlustausgleiche erschwert. Die deutsche Rechtslage vermeidet diese systemwidrigen Effekte und erfasst das gesamte Kalenderjahr in einer einzigen Veranlagung.
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RV/0204-S/12 |
1. Der Fall
Der Berufungswerber verlegte seinen Wohnsitz mit nach Österreich. Schon vorher bezog er in Österreich Einkünfte i. S. d. § 98 EStG 1988 und war damit beschränkt steuerpflichtig. Er wechselte also von der beschränkten in die unbeschränkte Steuerpflicht.
Vorerst reichte der Berufungswerber eine ESt-Erklärung 2010 bei beschränkter Steuerpflicht ein (E 7) und erklärte die bis bezogenen Einkünfte. Mit erließ das Finanzamt einen Einkommensteuerb...