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BFGjournal 11, November 2012, Seite 395

Errichtung eines Kreisverkehrs durch eine Betriebsansiedlungsgesellschaft: Sperrwirkung der Berufungsvorentscheidung

Angela Stöger-Frank

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Errichtung eines Kreisverkehrs durch eine Betriebsansiedlungsgesellschaft: Sperrwirkung der Berufungsvorentscheidung
RV/1755-W/11; beim VwGH anhängig unter 2012/15/0141
§§ 1, 4 Abs. 2 Z 2, 12 Abs. 1 UStG 1994, §§ 212a Abs. 5, 213 Abs. 1, 214 Abs. 1 letzter Satz, 289 Abs. 1, 299, 302 Abs. 1 BAO

Die Entscheidung

Gegen die Berufungsentscheidung des (siehe dazu Wanke/Peth, Sperrwirkung einer rechtskräftigen Berufungsvorentscheidung, UFSjournal 2012, 286), hat das Finanzamt Amtsbeschwerde erhoben. Während das Finanzamt im dem gegenständlichen Beschwerdeverfahren vorgelagertem Rechtsmittelverfahren die Ansicht vertrat, der Umsatzsteuerbescheid 2001 (Berufungsvorentscheidung) vom sei zufolge der Aufhebung des Umsatzsteuerbescheids 2001 (Berufungsentscheidung) vom durch den VwGH mit Erkenntnis , 2006/15/0339, aus dem Rechtsbestand ausgeschieden, ist das Finanzamt im jetzigen Verfahren vor dem VwGH der Meinung, die (nach Ansicht der belangten Behörde ins Leere gegangene) Aufhebung des Umsatzsteuerbescheids 2001 vom durch den Aufhebungsbescheid vom bewirke das Ausscheiden des Umsatzsteuerbescheids 2001 (Berufungsvorentscheidung) vom aus dem Rech...

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