Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Errichtung eines Kreisverkehrs durch eine Betriebsansiedlungsgesellschaft: Sperrwirkung der Berufungsvorentscheidung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Errichtung eines Kreisverkehrs durch eine Betriebsansiedlungsgesellschaft: Sperrwirkung der Berufungsvorentscheidung | |
RV/1755-W/11; beim VwGH anhängig unter 2012/15/0141 |
Die Entscheidung
Gegen die Berufungsentscheidung des (siehe dazu Wanke/Peth, Sperrwirkung einer rechtskräftigen Berufungsvorentscheidung, UFSjournal 2012, 286), hat das Finanzamt Amtsbeschwerde erhoben. Während das Finanzamt im dem gegenständlichen Beschwerdeverfahren vorgelagertem Rechtsmittelverfahren die Ansicht vertrat, der Umsatzsteuerbescheid 2001 (Berufungsvorentscheidung) vom sei zufolge der Aufhebung des Umsatzsteuerbescheids 2001 (Berufungsentscheidung) vom durch den VwGH mit Erkenntnis , 2006/15/0339, aus dem Rechtsbestand ausgeschieden, ist das Finanzamt im jetzigen Verfahren vor dem VwGH der Meinung, die (nach Ansicht der belangten Behörde ins Leere gegangene) Aufhebung des Umsatzsteuerbescheids 2001 vom durch den Aufhebungsbescheid vom bewirke das Ausscheiden des Umsatzsteuerbescheids 2001 (Berufungsvorentscheidung) vom aus dem Rech...