Handbuch Softwarerecht
1. Aufl. 2023
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S. 2988. Der Handel mit Software als Reseller
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Im Bereich des Softwarevertriebs greifen die Hersteller von Software auf unterschiedliche Vertriebsmodelle zurück. Dabei ist einerseits die Überlassung im Direktvertrieb denkbar, wo der Softwarehersteller unmittelbarer Vertragspartner des Endkunden ist. Andererseits ist ein Softwarevertrieb über Dritte, etwa im Rahmen eines gestuften Vertriebs über eine Händlerkette, möglich.
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Beim Vertrieb von Software greifen vor allem größere Softwarehersteller auf Vertriebspartner zurück. Dieser Vertriebspartner steht dabei zwischen dem Softwarehersteller und dem (End-)Kunden. Dabei erbringen Partner über den Vertrieb der Software hinaus auch andere IT-Dienstleistungen wie die Implementierung der Software oder den First-Level-Support. In diesem Kapitel werden die wichtigsten Aspekte typischer Software-Vertriebsmodelle beleuchtet.
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Die Vertriebspartner werden in der Praxis pauschal als „Reseller“ bezeichnet. Juristisch betrachtet ist diese Bezeichnung nicht präzise und sogar irreführend. In den seltensten Fällen „verkauft“ (iSd § 1053 ABGB) der Vertriebspartner nämlich die Software der Hersteller. Nachdem das Verwertungsrecht an der Software regelmäßig nur zeitlich befris...