Handbuch Softwarerecht
1. Aufl. 2023
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S. 2686. Software und Datenschutz
855
Die Erstellung oder Anschaffung einer Software ohne Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte ist spätestens seit Anwendbarkeit der DSGVO ab dem undenkbar. Generell ist zu konstatieren, dass der Datenschutz eine gewisse Trendbremse im Bereich des vor allem internationalen IT-Outsourcings bildet. Anders ausgedrückt, bildet er ein positives Korrektiv vor einer unkontrollierten Verlagerung von personenbezogenen Daten in die Cloud. Aus europäischer Sicht mutet es schizophren an, dass einerseits eine extrem strenge Gesetzeslage geschaffen wurde, gleichzeitig aber sehr gerne auf datenschutzrechtlich fragwürdige internationale Softwareanwendungen zurückgegriffen wird.
856
Nachdem bei Verstößen gegen die DSGVO Geldbußen von bis zu 20 Mio € oder 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres drohen, muss dem Datenschutz auch hier eine bedeutende Rolle eingeräumt werden. Demnach befasst sich dieses Kapitel mit folgenden Fragestellungen:
Wann ist von einer Verarbeitung von Daten im Sinne der DSGVO auszugehen?
Welche datenschutzrechtliche Qualifikation kommt einem Software-Anbieter und Software-Anwender zu?
Wann ist ein...