Handbuch Softwarerecht
1. Aufl. 2023
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S. 11. Grundlagen des Softwarerechts
1.1. Software aus rechtlicher Sicht
1.1.1. Software als Sache
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§ 384 ABGB regelt, was im Falle des Schwärmens von Bienen zu gelten hat. Wer allerdings eine Definition des Begriffes „Software“ in der österreichischen Rechtsordnung sucht, wird enttäuscht. Wer also Lösungen im Bereich des Softwarerechts in Gesetzestexten erwartet, wird – zumindest unmittelbar – selten fündig werden. Die Einleitung zu diesem Kapitel soll nicht als Kritik an den Gesetzgeber verstanden werden. Die menschliche Innovationskraft ist schlicht zu dynamisch, um Phänomene der jeweiligen Zeit in Worte und Gesetze zu fassen. Daher sind Versuche einer Legaldefinition zum Scheitern verurteilt. Um eine praxisfremde Überregulierung zu vermeiden, ist daher einem beweglichen, offenen Ansatz der Vorzug zu geben. Man spricht daher von einer „Technikneutralität“ des ABGB. Bei allem Verständnis dafür ist diese Lücke aber nicht ganz unproblematisch. Begriffe wie Cloud-Computing, Software-as-a-Service, ja sogar Software selbst, werden teilweise völlig verschieden ausgelegt. Das kann bei Verhandlungen oder Streitigkeiten große Auswirkungen haben.
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Will man eine Materie von Grund auf durchdringen und verstehen, ist...