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BFGjournal 7-8, Juli 2012, Seite 302

Zuerkennung des Vertreterpauschales auch bei geringfügigen Werbungskosten?

Angela Stöger-Frank

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Zuerkennung des Vertreterpauschales auch bei geringfügigen Werbungskosten?
RV/0582-K/11; beim VwGH anhängig unter 2012/15/0125
§ 1 Z 9 der VO über Durchschnittssätze für Werbungskosten, §§ 16 Abs. 3, 17 Abs. 4 und 6 EStG 1988

Die Entscheidung

Die Entscheidung des UFS: Die Zuerkennung des Vertreterpauschales gemäß § 1 Z 9 der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, erfordert, dass Werbungskosten dem Grunde nach anfallen. Keine Voraussetzung ist, dass die angelaufenen Werbungskosten einen gewissen Betrag übersteigen oder in einem gewissen Verhältnis zu den aus der Vertretertätigkeit erzielten Einkünften stehen.

Angesichts des Umfangs der Außendiensttätigkeit sowie der tatsächlich vom Steuerpflichtigen zu tragenden Aufwendungen (dies waren jedenfalls Strom- und Internetkosten von ca. 150 Euro jährlich) hat der UFS das Vertreterpauschale von 2.190 Euro jährlich zuerkannt.

Außerdem beläuft sich der Anteil der vom Berufungswerber ausgeübten Vertretertätigkeit auf über 80 % seiner Gesamttätigkeit. Dieses Ausmaß reicht nach Ansicht des UFS aus, um die Tätigkeit des Berufungswerbers insgesamt unter das Berufsbild „Vertreter“ subsumieren zu können.

Die Amtsbeschwerde ...

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