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BFGjournal 7-8, Juli 2012, Seite 301

Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen einer Auslandstätigkeit als Werbungskosten?

Angela Stöger-Frank

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Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen einer Auslandstätigkeit als Werbungskosten?
RV/0329-K/11; beim VwGH anhängig unter 2012/15/0119
§ 16 Abs. 1 EStG 1988, §§ 21, 21b GehG 1956, § 17 Abs. 3 RGV 1955

1. Der Fall

Die Steuerpflichtige beantragte für ihren ausschließlich beruflich bedingten zweimonatigen Auslandsaufenthalt in Bonn aus dem Titel des Kaufkraftunterschieds „Verpflegungsmehraufwendungen“ als Werbungskosten.

2. Die Entscheidung

Die Entscheidung des UFS: Der UFS sprach die Werbungskosten im Schätzungswege zu. Denn werden die üblichen Kosten der Verpflegung durch Bestehen einer Kaufkraftdifferenz aufgrund eines Auslandsaufenthalts berufsbedingt erheblich überschritten, so sind die dem Steuerpflichtigen daraus erwachsenen „Differenz-Verpflegungsmehraufwendungen“ gemäß § 16 Abs. 1 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.

Das Vorliegen eines tatsächlichen Kaufkraftunterschieds für einen Dienstort im Ausland ist laut UFS insbesondere dadurch indiziert, dass Auslandsbeamte einen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Kaufkraftausgleichszulage gemäß § 21b GehG 1956 haben. Bezogen auf den ausländischen Dienstort Bonn ergab sich für den UFS eine glaubhaft beste...

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