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Anhängige Amtsbeschwerden
Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben
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Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben | |
RV/0188-I/12; beim VwGH anhängig unter 2012/17/0175 | §§ 2 Abs. 1, 4 Abs. 7 EnAbgVergG |
Die Entscheidung
Die Entscheidung des UFS: Nach § 4 Abs. 7 EnAbgVergG i. V. m. ABl. Nr. C 288 vom , S. 21, kommt es nicht schon mit zu einem Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben, sondern erst mit .
Die Amtsbeschwerde des Finanzamtes: Das Finanzamt argumentiert, dass es sich bei der im Amtsblatt der EU angeführten Laufzeit um jenen Zeitraum handelt, in dem über den Anspruch auf Energieabgabenvergütung (als Beihilfe) abgesprochen werden darf. Diese Laufzeit hat mit dem in § 4 Abs. 7 EnAbgVergG genannten Zeitpunkt nichts zu tun, ab dem – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission – für Dienstleistungsbetriebe kein Anspruch auf die Energieabgabenvergütung mehr besteht.