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BFGjournal 7-8, Juli 2012, Seite 300

Anhängige Amtsbeschwerden

Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben

Angela Stöger-Frank

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Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben
RV/0188-I/12; beim VwGH anhängig unter 2012/17/0175
§§ 2 Abs. 1, 4 Abs. 7 EnAbgVergG

Die Entscheidung

Die Entscheidung des UFS: Nach § 4 Abs. 7 EnAbgVergG i. V. m. ABl. Nr. C 288 vom , S. 21, kommt es nicht schon mit zu einem Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Rückvergütung von Energieabgaben, sondern erst mit .

Die Amtsbeschwerde des Finanzamtes: Das Finanzamt argumentiert, dass es sich bei der im Amtsblatt der EU angeführten Laufzeit um jenen Zeitraum handelt, in dem über den Anspruch auf Energieabgabenvergütung (als Beihilfe) abgesprochen werden darf. Diese Laufzeit hat mit dem in § 4 Abs. 7 EnAbgVergG genannten Zeitpunkt nichts zu tun, ab dem – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission – für Dienstleistungsbetriebe kein Anspruch auf die Energieabgabenvergütung mehr besteht.

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