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BFGjournal 7-8, Juli 2012, Seite 297

Ausgaben für die Anschaffung einer Waffe als Werbungskosten?

Martin Kuprian

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Ausgaben für die Anschaffung einer Waffe als Werbungskosten?
RV/0682-W/11

1. Der Fall

Der Steuerpflichtige beantragte den Ansatz von Werbungskosten für Aufwendungen für Arbeitsgeräte und damit zusammenhängende Zusatzkosten, die für die Ausübung des Zweitberufs als Alarmstreifenfahrer notwendig und auch von ihm bezahlt worden seien. Dabei handle es sich um eine Waffe Glock 21 mit Munition, Holster, Gurt und Koppel, den Gebühren für den Waffenpass und um Kosten für den Waffenführerschein.

2. Die Entscheidung

Aufwendungen zur Erhaltung der allgemeinen Erwerbsfähigkeit führen nicht zu Werbungskosten. Der Schutz der eigenen körperlichen Integrität (auch mit Waffen) ist typischerweise der Lebenshaltung zuzurechnen. Das Interesse des Steuerpflichtigen an diesem Schutz ist nicht auf seine berufliche Tätigkeit beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf den außerberuflichen Bereich: Gesichert werden sollen das Leben und die Gesundheit des Steuerpflichtigen, was typischerweise der Lebensführung zuzuordnen ist.

Dass die drohenden Gefahren mit der beruflichen Stellung verbunden sind, führt zu keinem anderen Ergebnis, da die Aufwendungen für die Lebensführung auch dann vom Abzug ausg...

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