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BFGjournal 7-8, Juli 2012, Seite 280

Vorsteuerabzug bei straßenbaulichen Maßnahmen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Grundstücken

Thomas Krumenacker

Steht für diese Maßnahmen der Vorsteuerabzug zu? Ist eine (anschließende) unentgeltliche Übertragung ins öffentliche Gut eine (Werk)Lieferung (§ 1 Abs. 1 bzw. Abs. 4 UStG 1994) oder (bis 2003) ein Eigenverbrauch (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1994) oder (ab 2004) eine einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Entnahme aus dem Unternehmen für jede andere unentgeltliche Zuwendung (§ 3 Abs. 2 dritter Gedankenstrich UStG 1994)?


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; BFH , V R 12/08
§§ 1 Abs. 1 bzw. 4, 1 Abs. 1 Z 2 lit. a, 3 Abs. 2 UStG 1994

1. Mögliche Fälle

A.

Ein Unternehmer lässt aus unternehmerischen Gründen auf seine Kosten eine öffentliche Straße unter Tausch des diesbezüglichen öffentlichen Grundstücks gegen ein bisher ihm gehöendes Grundstück umlegen.

B.

Ein Kreisverkehr oder eine anderen Anbindung an eine öffentliche Straße samt weiterführender Straße wird errichtet, um damit die Zufahrt von der öffentlichen Straße zu einem oder mehreren Grundstück(en) zu ermöglichen. Besagte Errichtung gibt in Auftrag:

B.1.

Eine Aufschließungsgesellschaft oder eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband, die/der

B.1.1.

S. 281zuvor mit den an der Aufschließung interessierten Eigentümern (oder Mietern) der Grundstücke vereinbart haben, dass diese die anteiligen Errichtungskosten zu ersetzen haben,

B.1.2.

besagte Grundstüc...

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