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BFGjournal 7-8, Juli 2012, Seite 274

Das Kleingartenhaus als wirtschaftliche Einheit

Andrea Wimmer-Bernhauser

Im ersten Fall errichtete die Unterpächterin auf dem Pachtgrund im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und Gefahr ein Kleingartenhaus. Das Finanzamt rechnete ihr in der Folge zum auf die Fertigstellung folgenden ersten Jänner das Kleingartenhaus zu und erließ einen Nachfeststellungsbescheid. Der zweite Fall behandelt die Weitergabe des Kleingartenhauses an den nachfolgenden Unterpächter durch die Vor- bzw. Unterpächterin bzw. den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an dem Kleingartenhaus durch Abschluss des Unterpachtvertrags mit dem Generalpächter. Auch hier rechnete das Finanzamt das Kleingartenhaus durch Zurechnungsfortschreibungsbescheid als eigene wirtschaftliche Einheit dem Unterpächter zu.

In beiden Fällen wurde Berufung eingebracht und eingewendet, bei dem betroffenen Kleingartenhaus handle es sich um Zubehör zum Kleingartenbereich nach dem Kleingartengesetz. Eine getrennte Verfügung sei sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich nicht möglich. Das angesprochene Gebäude sei als unselbständiges Liegenschaftszubehör zu betrachten. In beiden Fällen bestätigte der UFS die Zurechnung an den jeweiligen wirtschaftlichen Eigentümer.


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RV/3697-W/07 (RV/3698-W/07)

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