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Besuch eines Fitnessstudios bei medizinischer Indikation als außergewöhnliche Belastung
Bei medizinischer Indikation führt der Besuch eines Fitnessstudios zu einer außergewöhnlichen Belastung, wenn eine ärztliche Verordnung zu einem Physiotherapeuten vorliegt und dieser zur weiteren Behandlung auf den Geräten des im selben Haus gelegenen Fitnessstudios die medizinisch indizierten Übungen vorführt, damit die Steuerpflichtige diese nach einem erstellten Übungsplan und unter Aufsicht des Therapeuten oder eines Heilmasseurs (Heilpraktikers oder sonst zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Person) selbst ausüben kann.
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1. Der Fall
Berufungsgegenständlich war die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009. Die in Pension befindliche Berufungswerberin war damals 62 Jahre alt. Laut einer amtsärztlichen Bestätigung aus dem Jahr 2004 bestand für die Berufungswerberin ein Grad der Behinderung von 60 % wegen nutritiver Allergien und degenerativer Wirbelsäulenveränderung. Im Jänner 2009 zog sich die Berufungswerberin aufgrund eines Sturzes eine Verletzung der Brustwirbelsäule mit Wirbelbruch zu.
Bereits im August 2008 verordnete ein Allgemeinmediziner der Berufungswerberin unter Erstellung der Diagnose Cervikalsyndrom, Lumbalgie und Sch...