Einführung in das niederösterreichische Bau- und Raumordnungsrecht
1. Aufl. 2023
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S. 11. Niederösterreichische Bauordnung 2014
1.1. Einleitung und historische Entwicklung
1.1.1. Verfassungsrechtliche Grundlagen
Die Verteilung der Bundes- und Länderkompetenzen erfolgt in Österreich im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und zwar im Wesentlichen in den Art 10 bis 15 B-VG. Das B-VG unterscheidet dabei
Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache (Art 10 B-VG), zB Zoll- und Bankwesen;
Gesetzgebung Bundessache, Vollziehung Landessache (Art 11 B-VG), zB Staatsbürgerschaft;
Grundsatzgesetzgebung Bundessache, Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung Landessache (Art 12 B-VG), zB Heil- und Pflegeanstalten;
Gesetzgebung und Vollziehung Landessache (Art 15 B-VG), zB Bauwesen.
Daraus ergibt sich, dass das Baurecht – bis auf wenige Ausnahmen – in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache ist. Landesgesetze werden in Österreich durch den jeweiligen Landtag beschlossen, in Niederösterreich gem Art 8 der NÖ Landesverfassung 1979 (kurz NÖ LV 1979) durch den niederösterreichischen Landtag, welcher aus 56 Abgeordneten besteht. Der Landtag wird jeweils auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Jedes Bundesland gliedert sich nach Art 116 B-VG in Gemeinden, sohin in Gebietskörperschaften mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Als selbstständiger Wirtschaftskörper hat jede Gemeinde das...