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BFGjournal 7-8, Juli 2012, Seite 253

Abzugsfähige Umschulungskosten trotz niedrigerer Einkünfte im neuen Beruf

Melanie Raab und Bernhard Renner

Die Anerkennung von Aufwendungen als Umschulungskosten hat beim UFS in den letzten Jahren zu unterschiedlichen Linien in der Rechtsprechung geführt. Dem gegenständlichen Artikel lag ein Fall zugrunde, in dem der neu erlernte Beruf einerseits keine höheren Einkünfte als in der bisher ausgeübten Tätigkeit erwarten ließ und andererseits dessen Ausübung nach Beendigung der bisherigen Tätigkeit krankheitsbedingt auf unbestimmte Zeit unterbrochen wurde.


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1. Der Fall

Der Steuerpflichtige war als Vertreter tätig und bezog ein Bruttoeinkommen von rund 70.000 Euro. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 beantragte er – neben pauschalierten Werbungskosten als Vertreter –, Aufwendungen von rund 4.700 Euro für die Ausbildung zum gewerblichen/medizinischen Masseur als Umschulungskosten. Diese wurden jedoch vom Finanzamt mit der Begründung nicht anerkannt, dass mit dem Pauschbetrag sämtliche Aufwendungen abgegolten seien und zusätzliche Werbungskosten aufgrund der Verordnung zu § 17 Abs. 6 EStG nicht berücksichtigt werden könnten.

Gegen den Einkommensteuerbescheid erhob der Steuerpflichtige Berufung, in der begehrt wurde, die strittigen Aufwendungen für die Ausbildung zum g...

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